AGB hcs-gmbh

Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen       

der Health Competence Service GmbH, Oberwangen

1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln die Rechtsbeziehung zwischen der Health Competence Service GmbH (nachfolgend „HCS" genannt) und ihren Kunden. Sie sind integrierender Vertragsbestandteil. Der Geschäftsbereich  der HCS umfasst die Vermittlung von Visual Ais, Illustrationen und E-larning-Software für den Bereich Medizin (nachfolgend „Produkte“ genannt), inklusive damit verbundener Dienstleistungen wie: Beratung, Konzeption, Schulung und Information für Marketingaktivitäten im Gesundheitsmarkt. Der Begriff Produkte umfasst ohne Einschränkung alle Bilder, Fotos, Grafiken, Animationen, Videos, Illustrationen und allen damit im Zusammenhang stehenden Text-informationen, in gedruckter und digitaler Form. Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden haben nur Gültigkeit, sofern HCS diese schriftlich anerkannt hat.

2. Leistungen von HCS

Die HCS gewährt dem Kunden das Nutzungsrecht einer nach seinen Anforderungen hergestellte Anzahl HCS-Produkte. Der konkrete Leistungsumfang, insbesondere: Art des Produktes, Beratung, Medienart, Ausstattung, Termine, Preis, Stückzahlen Nutzungsart und -dauer; ergibt sich aus Auftragsbestätigung und Vertrag, soweit er hier nicht generell geregelt ist. Zur Qualitätssicherung, -einhaltung ist HCS jederzeit berechtigt, die notwendigen Massnahmen und Änderungen vorzunehmen.Die HCS erbringt ihre Leistungen gemäss Vertrag unter Einhaltung der vereinbarten Spezifikationen. Sie ist zur Leistungserbringung durch geeignete Partner berechtigt. Für deren Leistungen übernimmt sie die Haftung wie für eigene Leistungen (s. Ziff. 9).

3. Leistungen des Kunden, Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist insbesondere für die rechts- und vertragskonforme Nutzung der HCS-Produkte und für die fristgerechte Bezahlung der Lizenzgebühren (s. Ziff. 4) verantwortlich. Der Kunde hat insbesondere folgende Mitwirkungspflichten, welche durch die Auftragsbestätigung spezifiziert werden können: (1) Bezeichnung einer Kontaktperson; (2) Überwachung und Kontrolle der Dienstleistung sowie (3) Gewährleistung von Zugang zu den für die Auftragserfüllung erforderlichen Daten und Informationen. Die vom Kunden bezeichnete Kontaktperson wird von HCS als befähigt und entscheidungsberechtigt angesehen, das Projekt abzuwickeln und zu diesem Zwecke rechtsverbindlich zu handeln. Die Kontaktperson ist insbesondere für die vorgängige Einholung des Einverständnisses kundeninterner Prüfstellen (z.B. Medical Department) verantwortlich. Bei schriftlichen oder mündlichen Änderungswünschen des Kunden bzw. der Kontaktperson ist HCS deshalb namentlich berechtigt, davon auszugehen, dass im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. bei laufendem Projekt im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Änderungswunsches keine kundeninternen Vorbehalte oder Zustimmungserfordernisse mehr bestehen. Der Kunde haftet HCS gegenüber für Aufwendungen und Verzögerungen, die durch kundeninterne Abstimmungs- und Bewilligungsprozesse entstehen.Der Kunde wird seine aktuellen und ehemaligen HCS-Produkte und die Rechte von HCS und Dritter daran schützen (z.B. Ziff. 10) und den auf den Vertrag und die HCS-Produkte anwendbaren Rechtsvorschriften vollumfänglich nachkommen.

4. Lizenzgebühren, Zahlungsbedingungen, Rechnungstellung, Verrechnung

Die Höhe der Lizenzgebühr wird im Einzelfall individuell vereinbart. Massgebend ist die Auftragsbestätigung der HCS. Die Zahlung der Lizenzgebühr erfolgt in zwei gleichen Teilen. Der erste Teil ist fällig binnen 10 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung. Der zweite Teil ist fällig 10 Tage nach Auslieferung, spätestens und unabhängig von einer Lieferung aber am Stichtag (s. Ziff. 5). Für übrige Zahlungen gilt als Fälligkeitsdatum das Rechnungsdatum plus 30 Tage. Die Verrechnung von Ansprüchen ist ausgeschlossen.

5. Nutzungsrecht

Das Nutzungsrecht des Kunden beginnt an dem in der Auftragsbestätigung respektive Vertrag festgehaltenen Stichtag und endet nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer (z.B. 1 Jahr: Stichtag: 20. Juli 2009; letzter Tag: 19. Juli 2010). Der Kunde ist berechtigt, die von HCS bezogenen HCS-Produkte an geeignete Dritte auf dem Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft, dem Fürstentum Lichtenstein und Illustrationen zusätzlich in Österreich zu verwenden. Die HCS-Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Lizenzgebühr Eigentum von HCS. Nach Ablauf der Nutzungsdauer fällt das Eigentum an beim Kunden verbliebenen HCS-Produkten an HCS zurück. Das Nutzungsrecht ist, sofern nicht explizit anders vermerkt (z.B. Illustrationen), auf das Gebiet der Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein beschränkt und schliesst jeden Export aus. Der Kunde übt das Nutzungsrecht in angemessener Weise aus und unterlässt jede Nutzung, die das HCS-Produkt, HCS-Unterlieferanten und betroffene Lizenzgeber sowie deren Produkte und Ansehen beeinträchtigt, schädigt oder in ein ungünstiges Licht setzt.

6. Rücktrittsrecht

Der Kunde ist berechtigt, binnen 3 Arbeitstage nach Erhalt der Auftragsbestätigung, von der betreffenden Vereinbarung zurück zu treten, gegen Entschädigung der HCS in Höhe von fünfzig Prozent der vereinbarten Lizenzgebühr (s. Art. 160 Abs. 1 OR). Er verpflichtet sich gleichfalls, sämtliche von HCS und Dritten (z.B. Lizenzgeber von HCS) erhaltenen HCS-Produkte, Unterlagen, Materialien und Offerten (inkl. Kopien, Werke zweiter Hand, etc.), unaufgefordert, unverzüglich und vollständig an HCS zurück zu geben. Er trägt allfällige Kosten und Aufwendung von HCS für die Rückverlangung solcher Materialien.Ein weitergehendes Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt ein Rücktrittsrecht kraft zwingender Gesetzesvorschrift. Bei späterem Rücktritt, Widerruf, Verzicht, etc. schuldet der Kunde die volle Lizenzgebühr.

 7. Verlängerungsoption

Der Kunde hat das Recht die Dauer des Nutzungsrechts für ein spezifisches HCS-Produkt zu verlängern. Als Gegenleistung ist eine Lizenzgebühr „Verläng der Erstlizenz“ geschuldet. Die Verlängerungsoption ist spätestens 30 Kalendertage (Posteingang) vor Ablauf der Nutzungsdauer schriftlich auszuüben. Vorbehalten bleibt die Beendigung der an HCS gewährten Urheberrechtslizenzen durch Dritte vor rechtzeitiger Ausübung der Verlängerungsoption.

8. Mängelgewährleistung

Ein HCS-Produkt ist mangelhaft, wenn es dem technischen Standard des verwendeten Herstellungsverfahrens nicht entspricht. Der Kunde hat Mängel an der gelieferten Ware innerhalb von drei Arbeitstagen nach Erhalt bei der HCS schriftlich geltend zu machen.

9. Haftung

Die Haftung von HCS beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in der Höhe auf die Höhe der bereits vom Kunden erhaltenen Lizenzgebühr. Die HCS übernimmt keine Haftung für die richtige Verwendung der HCS-Produkte durch den Kunden, deren Abnehmer und Dritte. HCS bedingt jegliche Haftung bezüglich von möglichen Ansprüchen Dritter aus der Verbreitung der HCS-Produkte weg. Der Kunde übernimmt mit dem „Gut zum Druck“ die redaktionelle Verantwortung und ist für die Inhalte der HCS-Produkte allein verantwortlich, und hält HCS schadlos. Der Kunde hält HCS insbesondere schadlos für deren Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung der vereinbarten Nutzungsrechte in zeitlicher und geographischer Hinsicht (s. Ziff. 5) sowie für jegliche Inanspruchnahme aus der Nutzung von HCS-Produkten.

10. Urheberrecht

HCS ist Lizenznehmer für urheberrechtliche Werke, die der Herstellung von HCS-Produkten dienen. HCS ist frei, eigene Copyright-Vermerke oder solche allfälliger Lizenzgeber auf HCS-Produkte vorzuschreiben. Betroffen ist ein Lizenznehmer, dessen Werk Bestandteil eines HCS-Produktes ist. Das Urheberrecht an allen dem Kunden ausgehändigten Unterlagen, namentlich Entwürfen, Kostenvoranschlägen, Plänen, Skizzen, Berechnungen, etc. verbleibt HCS oder deren Lizenzgeber. HCS ist auf eigene Kosten zur Abgabe von Belegexemplaren an betroffene Lizenzgeber zu dessen geschäftlicher Verwendung (inkl. Weitergabe an andere Lizenznehmer) berechtigt. Kein Bestandteil des Vertrages (inkl. AGB HCS) soll als Übertragung, Transfer oder Veräusserung von Urheberrechten oder anderer, unbeschränkter Rechte an den Kunden verstanden werden. HCS und ihre Partner sind frei, Beiträge des Kunden bei der Erstellung der HCS-Produkte voraussetzungslos zu verwenden. Vorbehalten bleiben Beiträge, die eines der Kunde nach schriftlicher Anbringung eines entsprechenden Vorbehalts beigesteuert hat. Es gilt die Vermutung der Urheberschaft nach Art. 8 URG. Der Kunde ist nicht zur Anfertigung von Kopien und Reproduktionen von HCS-Produkten berechtigt. Die vorgängige, ausdrückliche schriftliche Bewilligung durch HCS und die Erhebung von Reproduktionsgebühren bleibt vorbehalten. Soweit die Urheberrechte von HCS und betroffener Lizenzgeber nicht verändert werden und im rechtlich zulässigen Rahmen, dürfen auf HCS-Produkten Name, Firma, Logo, Marken angebracht werden. Andere Änderungen von HCS-Produkten benötigen vorgängig die schriftliche Zustimmung von HCS. Der Kunde sichert betreffend seine  aktuellen, ehemaligen und potentiellen HCS-Produkte zu: a) HCS-Produkte nicht zu registrieren und bestehende Registrierungen nicht geographisch oder anderweitig auszuweiten; b) die Urheberrechte von HCS oder deren Lizenzgeber nicht anzugreifen oder zu bestreiten; c) durch sein Verhalten deren Urheberrechte und deren Schutz nicht zu schmälern, verletzen oder zu behindern; d) HCS über die Kenntnisnahme von tatsächlichen oder möglichen Verletzungen umgehend zu benachrichtigen; e) von sich aus die notwendigen Schritte zum Schutz und zur Schadloshaltung von HCS und bekannter Lizenznehmer ergreifen; f) allfällig erlangte Entschädigungen an HCS abzutreten; g) HCS über die Kenntnisnahme tatsächlicher oder möglicher Verletzungen durch die HCS-Produkte selbst umgehend in Kenntnis zu setzen, die Nutzung betroffener Produkte umgehend auf eigene Kosten einzustellen, und auf eigene Kosten und Risiko geeignete Schutzmassnahmen zu ergreifen.

11. Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich selber wie auch ihre Mitarbeiter, Partner und Hilfspersonen zur Wahrung der Geheimhaltung aller nicht allgemein bekannten Informationen und Unterlagen, welche sich auf die geschäftliche Sphäre des anderen Vertragspartners beziehen. Diese Pflicht bleibt, solange daran ein berechtigtes Interesse besteht, auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses aufrecht, mindestens aber 5 Jahre. Die Parteien halten den Vertrag (inkl. AGB HCS), dessen Inhalt und die im Rahmen des Vertragsabschlusses und der -abwicklung entstandenen Informationen und Dokumente vertraulich. Vorbehalten bleibt in diesen Fällen die vorherige schriftliche Zustimmung der Gegenseite zur Offenlegung sowie nach Vorgängiger schriftlicher Benachrichtigung die Befolgung behördlicher Anordnung und gesetzlicher Vorschriften.

12. Datenschutz

HCS ist in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht berechtigt, betroffenen Lizenznehmern, sofern die auf diese anwendbare Gesetzgebung einen angemessenen Schutz gewährleistet, Name, Beschreibung des Produkts, Menge, Preis pro Einheit, Bestellschein des Kunden und, soweit HCS dazu durch behördliche Anordnung oder gesetzliche oder vertragliche Vorschrift ist, weitere Geschäftsunterlagen mitzuteilen.

13. Projektunterlagen

Der Kunde verwendet die dem Kunden, z.B. im Rahmen der Vertragsverhandlungen, abgegebenen Unterlagen, ausschliesslich für gemeinsame Projekte mit HCS. Sie dürfen weder vollständig noch auszugsweise für andere Zwecke reproduziert werden. Die abgegebenen Unterlagen sind HCS spätestens am letzten Tag der Nutzungsdauer eines Projektes vollständig und in einwandfreiem Zustand zurück zu geben. Vorbehalten bleibt die Rückgabepflicht bei Rücktritt (s. Ziff. 6).

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte sich eine Bestimmung der vorliegenden AGB HCS als unwirksam erweisen, so wird sie durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird davon unberührt.

15. Zustellungen

Alle rechtlich relevanten Willenserklärungen, insbesondere die Rücksendung von Projektmaterial, müssen mit eingeschriebener Post an die Adresse der HCS erfolgen.

16. Vertragsabänderung

Vorbehalten bleiben abweichende Abreden in der Auftrags-bestätigung respektive Verträge der HCS und allfälligen dazugehörenden Anhängen. Änderungen der AGB HCS und der übrigen Vereinbarungen, insbesondere Änderungen des vertraglichen Leistungsumfangs, die sich auf Preis oder Termine auswirken, bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch HCS.

17. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Auf den Vertrag kommt Schweizerisches Recht zur Anwendung, unter Ausschluss des Kollisionsrechts, insbesondere des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG). Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden ausschliesslich durch die ordentlichen Gerichte in Bern entschieden.

In Kraft per, 1. Juli 2009